Sexualtherapeutische Leistungen - Einzelpersonen

Die Kosten für rein sexualtherapeutische Behandlungen von Einzelpersonen werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nicht übernommen.

Sexualberatung und Sexualtherapie gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden Ihnen somit als Selbstzahlerleistung direkt in Rechnung gestellt. Es besteht die Möglichkeit die Therapiekosten unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG) steuerlich abzusetzen.

Allgemeine Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen finden Sie hier: Individuelle Gesundheitsleistungen

Liegen sexuelle Probleme als Folge- oder Begleiterscheinungen einer anderen psychischen Erkrankung vor, wie beispielsweise einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Angstsymptomatik oder einer Depression, ist es in meiner Privatpraxis möglich, im Rahmen einer umfassenden verhaltenstherapeutischen Behandlung der bestehenden Symptomatik, eine Kostenerstattung durch die private Krankenkasse zu beantragen.

Informationen zum dem konkreten Vorgehen in diesem Fall finden Sie hier: Verhaltenstherapeutische Leistungen

Als Psychotherapeutin richten sich meine Honorare für die individuellen Gesundheitsleistungen nach der Gebührenordnung für Psycho-therapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Eine Kostenübersicht finden Sie hier: Einzeltherapeutische Leistungen

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Abklärung erster Ziele und des weiteren Vorgehens. Am Ende des Erstgesprächs entscheiden wir, ob weitere Termine vereinbart werden sollen.  Die Anzahl der Sitzungen kann im Verlauf der Behandlung flexibel angepasst (verkürzt oder verlängert) werden. 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne persönlich in meinen telefonischen Sprechzeiten, oder schriftlich über mein Kontaktformular an mich wenden.